Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Kern des deutschen Gewässerschutzrechts. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber dabei auf das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Arbeiten dürfen gemäß § 45 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) nur durch dafür qualifizierte Betriebe, den Fachbetrieben nach WHG, erfolgen. Nach § 62 AwSV bedürfen diese Betriebe einer Zertifizierung.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei WHG-Kursen des TÜV NORD hat Malermeister Nils Gräber die dafür erforderliche Sachkunde erworben. Mit diesem Know-how und seiner Bestellung zur „betrieblich verantwortlichen Person“ darf Günter Mecklenburg Malermeister folgende Arbeiten entsprechend den aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchführen:
- Arbeiten an Dichtflächen aus Beton, einschließlich Fugen
- Arbeiten an Beschichtungssystemen aus Beton, Dichtungsbahnen,
Dichtungsplatten und Auffangvorrichtungen aus Kunststoff - Arbeiten an Dichtflächen aus Asphalt
Zudem erhielt der Betrieb das Zertifikat über die Anerkennung als WHG-Fachbetrieb nach § 62. Damit ist Günter Mecklenburg Malermeister jetzt ermächtigt, Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu errichten und instandzusetzen. Mit diesen Leistungen baut Günter Mecklenburg Malermeister seine Beschichtungskompetenz weiter aus.
Neben WHG-Beschichtungen umfasst das Portfolio die Beschichtung und Sanierung von Fußböden, Treppen, Kellern, Garagen und Parkhäusern sowie von Böden für hohe mechanische Beanspruchung und starke chemische Belastungen. Malermeister Nils Gräber freut sich auf ►Anfragen aus dem Privat-, Gewerbe- und Industriebereich. (ds)